Mitteilung

Technische Abnahme von Lackierwerken an Bogenoffsetdruckmaschinen seit Dezember 2016 als Richtlinie gültig

Die Richtlinie wurde vom Bundesverband Druck und Medien (bvdm) in Zusammenarbeit mit den Print-X-Media-Gesellschaften und dem SID Leipzig erarbeitet und mit dem Fach­verband Druck- und Papier­technik im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) abgestimmt.

Damit wird  die Verständigung bei technischen Gesprächen und Vertrags­verhandlungen über den Kauf einer Druck­maschine mit Lackierwerk(en) stark erleichtert.
Mit der erfolgreichen Abnahmeprüfung einer Druckmaschine wird dokumentiert, dass die Maschine festgelegte Qualitäts­anforderungen erfüllt. Die vorliegende Richtlinie legt Prüf­bedingungen und Grenzwerte für die Abnahme von Lackier­werken mit Kammer­rakel­systemen an Bogen­offset­druck­maschinen bis zur Formatklasse VIIB (121 cm × 165 cm) fest.

Eventuelle Frustrationen und Streitigkeiten zwischen Maschinen­herstellern und Offset­druckereien bei später festgestellten Qualitäts­mängeln können bei Anwendung der neuen technischen Abnahmevorschrift vermieden werden.
Zu beziehen ist die „ Richtlinie zur technische Abnahme von Lackierwerken an Bogenoffsetdruckmaschinen“ ab sofort über den bvdm.